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Mecklenburg-Vorpommern: Förderung von Kleinkläranlagen

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit immer noch etwa 40.000 Kleinkläranlagen, die nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Hier stehen Gelder aus dem EU-Fond ELER, welcher bis 2013 läuft, zur Verfügung.

Die zeitlich befristete doppelte Förderhöhe ist nun leider seit dem 31.12.2009 abgelaufen.

Demnach gelten jetzt folgende Förderhöhen:

- bis zu 750 € bis 10 EW und zuwendungsfähigen Ausgaben von mindestens 3.500 €
- bis zu 1.500 € bis 20 EW und zuwendungsfähigen Ausgaben von mindestens 7.000 €
- bis zu 2.000 € bis 50 EW und zuwendungsfähigen Ausgaben von mindestens 10.000 €

Allerdings besteht kein Anspruch auf die Bewilligung der Zuwendung. Bewilligt wird die Förderung von der jeweils zuständigen Wasserbehörde nach Ermessen.

 

Förderung von Kleinkläranlagen in Sachsen

Sachsen hat seit März 2007 mit 1,8 Millionen Euro den Bau von rund 1000 Kleinkläranlagen gefördert. Zudem seien der Bau oder die Sanierung weiterer rund 66000 Anlagen dieser Art bewilligt, teilte das Umweltministerium mit. Sachsen plane jährlich 14 Millionen Euro Fördergelder für dezentrale Kleinkläranlagen ein.

Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach der Kapazität der Anlage:
Grundförderung für den Neubau einer privaten Kleinkläranlage (4 EW): 1.500 EUR
Grundförderung für die Nachrüstung einer bestehenden Anlage (4 EW): 1.000 EUR
Bei Neubau und Nachrüstung werden für jeden weiteren angeschlossenen Einwohner zusätzlich 150 EUR gewährt.


 

Förderung von Kleinkläranlagen in Thüringen

Quelle: Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt

Seit 1991 wurden in Thüringen 518 kommunale Kläranlagen neu errichtet bzw. rekonstruiert. Damit wurde insbesondere in den größeren Gemeinden und Städten bereits ein guter Stand der Abwasserentsorgung erreicht. In den ländlichen Gebieten Thüringens hingegen lassen sich oftmals zentrale Abwasserbehandlungsanlagen nicht wirtschaftlich errichten. Hier können insbesondere Kleinkläranlagen als Ergänzung oder Alternative zur zentralen Abwasserentsorgung angesehen werden.

„Die Sanierung von Kleinkläranlagen, die wir vor allem im ländlichen Raum als Dauerlösung brauchen, soll ab 2008 in Thüringen gefördert werden. Eine entsprechende Förderrichtlinie wird derzeit im Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt vorbereitet“, informierte der Staatssekretär im Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, Stefan Baldus.

Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt hat im Rahmen der derzeitigen Novellierung des Thüringer Wassergesetzes einen Vorschlag erarbeitet, die Einsatzmöglichkeiten von Kleinkläranlagen, die dem Stand der Technik entsprechen, im ländlichen Raum zukünftig auszudehnen.

Ein maßgebliches Kriterium für den Einsatz von Kleinkläranlagen als Dauerlösung wird insbesondere die Wirtschaftlichkeit im Vergleich zur zentralen Abwasserbehandlung sein. Staatssekretär Baldus betonte, dass es weiterhin in der Zuständigkeit der Aufgaben-träger der Abwasserbeseitigung liegen soll, festzulegen, welche Gebiete an eine kommunale Anlage angeschlossen werden und in welchen Gebieten die Abwasserbeseitigung dauerhaft mit Kleinkläranlagen erfolgen soll.

„Für den Einsatz von Kleinkläranlagen gelten bundesrechtliche Vorgaben. Deshalb wollen wir die Modernisierung von Kleinkläranlagen mit Fördermitteln unterstützen“, so der Staatssekretär.

Baldus betonte abschließend, dass für sanierte, dem Stand moderner Technik entsprechende Kleinkläranlagen ein Bestandsschutz von 15 Jahren vorgesehen sei.

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